Minister Jung ist mit dem Virus Schäuble infiziert und muss sofort aus dem Amt entfernt werden

Wenn ein Minister sich ohnmächtig fühlt, widerspricht sein Gemütszustand seinem Amt in der Staatsmacht. Das möchte er dann ändern. Verständlich. Ohnmächtige Macht ist natürlich kaum ihren Namen wert. Verteidigungsminister Jung fühlt sich ohnmächtig der Terrorgefahr ausgeliefert und empfindet seine Qualen sicher doppelt, weil das Gewaltpotential sein Amt als Verteidigungsminister vollständig definiert. Gegen die Terrorgefahr wurde aber noch kein passender Krieg erfunden. Was tun, um die Ohnmacht abzubauen? Ginge es um Liebe, könnte ich ihm gelassen eine der Spammails weiterleiten, die medikamentöse Hilfe anbieten. Es geht aber um Gewalt und da hat Nichtmehrganzso-Jung sich zur Selbsthilfe an ein sehr altes deutsches Rezept erinnert.

Jung bemerkte nämlich, dass er sich nicht mehr so ohnmächtig fühlen müsste, könnte er bei drohender Gefahr den „finalen Rettungstotschlag“ (Bundeswehrverbandschef Bernhard Gertz) wann immer und an wem immer er es möchte, also nicht nur an Terroristen sondern auch an Mitbürgern, verüben. Was wäre das für ein Triumph. Eine schwüle Brise gesetzloser Allmacht lässt das ministeriale Selbstbewusstsein lustvoll anschwellen. So hat sich ungestraft zuletzt die SA ausleben dürfen. Und was für ein bemerkenswert kranker Gedanke obendrein: Wenn die Terroristen schon nicht allesamt und überall totzuschlagen sind, dann könnte man, wo sich einer enttarnt, wenigstens den lynchen, auch wenn dabei einige unverdächtige Mitbürger sterben müssen. Jung wäre erleichtert. Für ihn kommt vermutlich „Leiche“ von erleichtern.

Der Jungsche Vorschlag ist allerdings noch nicht ganz da angekommen, wo Schäubles offensichtlich gänzlich zum Teufel gegangenes Denkorgan sich längst hinphantasiert hat: Zum
prophylaktischen Rettungstotschlag an jedem, der sich den Schäuble und Jung in Deutschland oder sonstwo verdächtig macht.

Man sollte die Burschen in einen Staatsbürgerkundekursus schicken, damit sie lernen, dass die Verbrechensbekämpfung in einer Demokratie nicht dem Militär sondern der Polizei obliegt, dass ein des Terrorismus Verdächtiger kein Verurteilter ist, warum zu einem Urteil ein Prozess gehört und weshalb ein Urteil in keinem Fall die Todesstrafe sein kann.
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